Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Aufträge an MarktFokus Journal, Scholzscheid, Niedersachsen.
1. Geltungsbereich und Annahme
Diese AGB gelten für alle Verträge über redaktionelle Leistungen wie Marktbriefings, Presseschauen, Kampagnen-Dossiers und Workshops. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Annahme eines Angebots gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
2. Leistungen
Gegenstand sind die im Angebot beschriebenen redaktionellen Arbeiten. Änderungen des Umfangs bedürfen der schriftlichen Absprache. Wir schulden keine Mediabuchung, Kreativproduktion oder Rechtsberatung.
3. Mitwirkungspflichten
Auftraggeber stellen rechtzeitig die für die Fragestellung nötigen Informationen bereit (Branche, Zeitraum, Ansprechpersonen). Verzögerungen verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
4. Geistiges Eigentum
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Nutzungsrechte an gelieferten Texten und Materialien bei MarktFokus Journal. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens oder eine Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Briefings ersetzen keine unternehmerische Entscheidung.
6. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Honorare. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei laufenden Presseschauen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MarktFokus Journal in Niedersachsen.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Abweichungen bedürfen der Schriftform.